Bestattung

Vergänglichkeit

Das Sterben und der Tod gehören zum Leben untrennbar dazu. Der christliche Glaube verdrängt diese Tatsache nicht, sondern stellt sich ihr in der Gewissheit, dass Vergänglichkeit und Tod nicht das letzte Wort haben, sondern die Auferstehung und das Leben. Deshalb begleiten wir als Seelsorger*innen Menschen im Sterben und beim Abschiednehmen. Wenn Sie ein Abendmahl oder einen Segen zur Stärkung wünschen, kommen wir Seelsorger*innen gerne zu Ihnen bzw. zu Ihrem Familienmitglied.

Aussegnung

Wenn jemand zuhause gestorben ist, kommen wir gerne zu einer Aussegnung ins Haus, bevor der/die Verstorbene vom Bestatter abgeholt wird. Auch im Krankenhaus oder im Pflegeheim ist eine Aussegnung möglich. Wenden Sie sich bitte direkt ans Pfarramt oder an Ihren Bestatter.

Die Vorbereitung der Beerdigung

Bei der christlichen Beerdigung gibt es zwei Elemente: Die Trauerfeier in der Kirche bzw. in der Friedhofstrauerhalle, in der wir uns an den/die Verstorbene*n erinnern und Abschied nehmen. Anschließend folgt die Beisetzung auf dem Friedhof. Wir tun dies im Vertrauen darauf, dass uns durch Jesus Christus das ewige Leben geschenkt wird.

Näheres zur Bestattung lesen Sie hier.

Vor einer Festlegung des Termins müssen Sie unbedingt mit dem/der zuständigen Pfarrer*in Rücksprache nehmen. Er/sie wird sich nach Eingang der Meldung im Büro baldmöglichst mit Ihnen in Verbindung setzen. Bei Urnenbestattung im Friedwald findet in der Regel die Trauerfeier in der Ortsgemeinde statt. Eine Trauerfeier nur am Friedwald ist nach Absprache mit der Communität auf dem Schwanberg möglich.

Beim Beerdigungsgespräch mit Ihrer Pfarrerin/Ihrem Pfarrer geht es um den Rückblick auf das Leben des/der Verstorbenen. Sie dürfen gerne für die Gestaltung der Trauerfeier Musik und Lieder und einen Bibelvers aussuchen.

Sonstiges

Eine kirchliche Bestattung kann in der Regel nur Angehörigen der evangelischen Kirche gewährt werden. Ungetaufte Kinder evangelischer Eltern, früh verstorbene Kinder, bei denen die Nottaufe nicht mehr möglich war, und Totgeborene haben ein Anrecht darauf, kirchlich bestattet zu werden.

Wenn die Angehörigen von Verstorbenen, die nicht Mitglied der Kirche waren, die kirchliche Bestattung wünschen, so soll dieser Wunsch ausführlich mit der Pfarrerin, dem Pfarrer besprochen werden. Die Entscheidung eines Menschen, der Kirche nicht angehören zu wollen, muss ernst genommen werden. Andererseits sollen die Angehörigen in der Stunde des Abschied Nehmens begleitet werden.

finden Sie ausführliche Hinweise zur Bestattung.